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Um 1800 erbautes, langgestrecktes Haus in traufständiger Orientierung. Das regelmäßig gefügte Fachwerkgerüst wird von einfach verriegelten, stockwerkhohen Streben verfestigt. Ein Geschoßüberstand ist nicht ausgebildet. Das Gebäude, das ein wesentlicher Bestandteil der Zeilenbebauung ist, wird von einem Mansarddach abgeschlossen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |