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Breitgelagertes, traufständig erschlossenes Fachwerkgebäude mit einer Bausubstanz, die in die erste Hälfte des 16. Jh. anzusiedeln ist. Zeittypisch sind vor allem die gekehlten Füllhölzer zwischen den Balkenköpfen. Aufgrund seiner städtebaulichen Dominanz ist das Haus aus geschichtlichen und städtebaulichen Aspekten schützenswert. Der zum Marktplatz orientierte Gebäudeteil trägt eine Datierung aus dem Jahr 1600.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
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