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An der städtebaulichen Grenze zum Marktplatz befindliches Fachwerkwohnhaus in giebelständiger Ausrichtung in drei Geschossen aus der ersten Hälfte des 16. Jh. Im Erdgeschoß befindet sich ein Laden, darüber eine Fachwerkkonstruktion mit dem am benachbarten Rathaus befindlichen Strebemuster der sich kreuzenden Balken. In die relativ frühe Bauzeit verweisen auch die Kehlbretter im Bereich des Geschoßüberstandes.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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