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Am Beginn des Straßenzuges befindet sich nahe am Marktplatz ein gründerzeitliches Wohn- und Geschäftshaus. Im Erdgeschoß erhebt sich ein ungegliedertes Natursteinmauerwerk; darüber besteht die Fassadenwand aus gelbem Backstein, dem ein historistisches Schmuckfachwerk eingestellt wurde. Die Mittelachse betont ein mehrfach gebrochener Erker, der im Dach in einer Gaube endet. Als ein akzentsetzender Bau inmitten der ihn umgebenden Fachwerklandschaft ist das Haus als Kulturdenkmal anzusprechen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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