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Dreigeschossiges Wohn- und Geschäftshaus mit einer modernen Ladennutzung im Erdgeschoß; darüber erhebt sich eine Fachwerkkonstruktion, die durch eine Holzverschindelung verdeckt wird. Die sichtbaren Schnitzereien im Bereich des Geschoßüberstandes lassen eine Datierung in das zweite Drittel des 17. Jh. zu. Daher ist das Gebäude als Baudenkmal anzusprechen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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