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Dreigeschossiges Fachwerkwohnhaus als prägender Teil der Zeilenbebauung, dessen Bauzeit in der Mitte des 18. Jh. anzusiedeln ist. Auffällig sind die starken Querschnitte der verwendeten Hölzer, Fachwerkfiguren sind nicht ausgebildet. Es fehlt auch jegliche Form von Schmuckmotiven. Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gesichtspunkten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |