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Dreigeschossiges, traufständig erschlossenes Fachwerkwohnhaus mit einem konstruktiven Fachwerkgefüge über einem modernen Erdgeschoß: im ersten Obergeschoß finden sich einfache Stockwerkstreben, im zweiten Obergeschoß ¾-Streben. Die Geschoßvorsprünge des Hauses, dessen historische Bausubstanz aus dem Ende des 17. Jh. datiert, sind kräftig artikuliert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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