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Giebelständiges, schmal dimensioniertes Fachwerkwohnhaus mit der Traufe zur Neurathgasse. Das Gebäude, das in die Mitte des 16. Jh. zu datieren ist, verfügte vermutlich über eine Halle im Erdgeschoß; die Fachwerkkonstruktion ist, der Größe des Hauses angemessen, schlicht ausgebildet. Der zur linken Gebäudeseite auskragende Geschoßüberstand wird von kräftigen Knaggen unterstützt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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