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Vermutlich 1708 (Balkenrest als Befund) erbautes, dreigeschossiges Fachwerkwohnhaus mit einfach verriegelten Mannfiguren an den Eckständern, die von Blättern berankt und Akanthusblüten abgeschlossen werden. Besonders beeindruckend ist ein figürlich geschnitzter Eckständer, dargestellt ist vermutlich ein Türbereiter mit Werkzeug.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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