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Unmittelbar an der Chor der Dreifaltigkeitskirche angrenzend erhebt sich ein Fachwerkhaus in zwei Geschossen, dessen Hauptfassade mit Schieferplatten verkleidet ist. Besonders auffällig ist das weitgewinkelte Dach, das, wie die Fenster belegen, eine schon historisch zu bezeichnende Wohnnutzung zuließ. Ursprünglich war an dieser Stelle vermutlich eine Fruchtbevorratung vorgesehen, die im Zusammenhang mit dem benachbarten Kloster zu verstehen ist.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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