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Das ausgewiesene Gebäude gehört der Gruppe der um 1500 erbauten spätgotischen Hallenhäuser in Ständerbauweise an. Das Doppelhaus setzte sich - für diesen Bautypus charakteristisch - ursprünglich aus einer Halle und einem aufgerähmten Obergeschoß zusammen. Das weit vorkragende Obergeschoß verfügt über eine dichte Deckenbalkenlage, deren Köpfe über starken Knaggen auflasten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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