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Das angezeigte Gebäude ist als ehemaliger Bestandteil der Zeilenbebauung in einer Hofanlage in ihren wenigen rezenten Teilen erkennbar. Links befindet sich das sanierte Wohnhaus in giebelständiger Stellung, mit einer Bauzeit, die, wie die gebogenen Streben der Traufseite belegen, bis ins 17. Jh. zurückreicht. Die zu Wohnzwecken umgebaute Scheune im hinteren Parzellenabschnitt stammt mit einer Bauzeit des 19. Jh. aus einer jüngeren Bauphase. Trotz erheblicher Veränderungen in der historischen Bausubstanz ist die Gebäudegruppe aufgrund ihrer ursprünglichen Nutzung schützenswert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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