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Neben dem ehemaligen Finanzamt befindet sich ein zweigeschossiges, massives Wohngebäude, das kurz vor dem Ersten Weltkrieg erbaut wurde. Besonders markant ist der polygonal gebrochene Eckturm, der die Eingangssituation beherbergt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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