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Das in der Bauakte als Villa bezeichnete Gebäude wurde von dem Architekten Rohrbach im Jahr 1909 für den Oberlehrer Johannes Lahr projektiert. Im Erdgeschoß befanden sich die Küche, ein Salon, ein Arbeitszimmer und zur Straße orientiert das Eßzimmer. Im Obergeschoß waren Schlaf-, Kind- und Fremdenzimmer neben einem Bad untergebracht.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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