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Von der üblichen Bauweise abweichend erhebt sich ein Wohngebäude des frühen 20. Jh., das in den Baubestandsplänen des Jahres 1910 verzeichnet ist. Es handelt sich um einen kubischen, zweigeschossigen Baukörper mit Mansarddach und stehenden Gauben mit prächtiger Rahmung. Bis auf die aufgerauhten Putzflächen verzichtet das Haus auf jegliche Schmuckformen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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