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In der Nähe der ehemaligen Stadtmauer erhebt sich ein dreigeschossiger Massivbau aus dem Jahr 1896. Das Stadtgefängnis, das heute als Moschee genutzt wird, ist aus stadtgeschichtlichen Aspekten schützenswert. Erhalten haben sich Reste der historischen Gefängnismauer.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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