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Im Jahr 1925 entsteht ein bescheidenes Einfamilienwohnhaus in blockhafter Manier. Über einem kaum gegliederten Erdgeschoß schließt ein abgewalmtes Mansarddach das Gebäude wie mit einer Haube ab. Als gut erhaltenes Beispiel eines kleinbürgerlichen Eigenheimes der Mitte der zwanziger Jahre ist das Haus schützenswert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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