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Dreigeschossiges, an der Fassade verputztes Fachwerkhaus in drei Geschossen mit einer an der Traufe einsichtigen Wand: dort sind wandhohe Schwertungen und große, querliegende Gefache einsichtig, die eine frühe Datierung rechtfertigen. Das Haus aus dem 15/16. Jh. ist daher als Kulturdenkmal anzusprechen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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