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Zweigeschossiges Fachwerkwohnhaus aus dem letzten Drittel des 17. Jh.: die Giebelfront ist verschindelt, die Traufenseite zeigt ein markantes Fachwerkgefüge über einem soliden Sockel aus Mannfiguren mit doppeltem Riegel im Erdgeschoß, darüber im Obergeschoß Mannfiguren mit einfachem Riegel; alle Hölzer sind in kräftigen Querschnitten ausgeführt. Die Knaggenunterstützungen des weit vorkragenden Geschoßversprunges fehlen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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