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Giebelständiges Fachwohnhaus, dessen Konstruktionsgefüge aus der Übergangszeit vom Ständer- zum Stockwerksbau stammt. Die konservativen Konstruktionselemente des Fachwerkskeletts sind an der Traufseite mit den insgesamt fünf aufeinanderfolgenden Gebinden und die diese sichernden hohen Schwertungen sichtbar. Die Schmuckformen der Füllhölzer der Giebelseite weisen in eine jüngere Bauzeit. Das Haus ist aufgrund seiner konservativen Konstruktion mit seinem Gegenüber, Haus Nr. 15/17 vergleichbar und dürfte somit aus der gleichen Bauzeit, also dem frühen 16. Jh. stammen. Angeschlossen ist dem Haus ein jüngeres Wirtschaftsgebäude.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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