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Das Haus, dessen verputzte Fassade kaum einen konkreten Hinweis auf das Baudatum zuläßt, sondern nur eine geschätzte Bauzeit in das 17. Jh. erlaubt, erhebt sich als mächtiger, dreigeschossiger Baukörper, an dem besonders die weit auskragenden Geschoßüberstände auffallen. Als prägender Bestandteil in der Nähe der ehemaligen Stadtbefestigung ist das Haus aus städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |