Untere Fulder Gasse 32
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Vogelsbergkreis
Alsfeld
  • Untere Fulder Gasse 32
Wohnhaus
Flur: 1
Flurstück: 514/1

Das Haus, dessen verputzte Fassade kaum einen konkreten Hinweis auf das Baudatum zuläßt, sondern nur eine geschätzte Bauzeit in das 17. Jh. erlaubt, erhebt sich als mächtiger, dreigeschossiger Baukörper, an dem besonders die weit auskragenden Geschoßüberstände auffallen. Als prägender Bestandteil in der Nähe der ehemaligen Stadtbefestigung ist das Haus aus städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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