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Zweigeschossiges Fachwerkwohnhaus mit deutlich auskragenden Geschoßüberständen. Die zur Straße zeigende Giebelseite ist verschindelt, die Traufseite verputzt. Dort liegt der Geschoßüberstand frei, der mit kräftigen gedrehten Stäben versehen ist. An der hinteren Giebelscheibe ist ein konstruktives Fachwerkgefüge aus dünnen Hölzern sichtbar.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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