Untere Fulder Gasse 40
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Vogelsbergkreis
Alsfeld
  • Untere Fulder Gasse 40
ehem. Hallenhaus
Flur: 1
Flurstück: 504/3

Ehemaliges Hallenhaus aus der zweiten Hälfte des 17. Jh. in einer durchlaufenden Ständerkonstruktion mit aufgesetztem Rähmaufsatz ohne beachtenswerte Fachwerkfiguren. An der Traufseite ist ein Zapfenschloß und die Balkenköpfe der Deckenlage sichtbar. Ansonsten sind keinerlei Schmuckformen ausgebildet. Das Gebäude ist aus geschichtlichen und städtebaulichen Aspekten als Kulturdenkmal anzusprechen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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