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Der Kirchhof liegt auf einer Anhöhe am westlichen Ortsrand. Die Kirche ist eine mittelalterliche Chorturmanlage, deren Schiff in jüngster Vergangenheit erweitert wurde. Die Ummauerung des als Friedhof genutzten Kirchhofs ist geschlossen erhalten. Die Kirchstraße führt auf das Eingangsportal, das von Fachwerkbauten des 18. bzw. frühen 19. Jhs. gerahmt wird. Diese Bauten bilden zusammen mit dem Kirchhof eine kleine Gesamtanlage, die die historische enge Verknüpfung von Kirchhof und Dorf belegt. So ist aus dem 16. Jh. bekannt, dass der Kirchhof mit Scheunen umgeben war, auf denen eine Zinspflicht gegenüber der Kirche lag.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |