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Wohnhaus mit Scheune, beide Gebäude in Bruchsteinmauerwerk errichtet. Der zweigeschossige Baukörper des Wohnhauses mit flachem Zeltdach wirkt durch seine strenge Kubatur. Zur Straße dreiachsige Hauptfront in symmetrischer Gliederung mit mittigem Zugang. Die wohl ins dritte Viertel des 19. Jh. zu datierende Baugruppe ist Kulturdenkmal aufgrund ihrer ortsgeschichtlichen und künstlerischen Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |