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Gusseiserner Laufbrunnen des Typs, wie er sich auch in der Erdbacher Straße befindet. Der Brunnenstock wird hier von einem Pinienzapfen bekrönt. Der Brunnen in der zum Kirchhof ansteigenden Straße, gegenüber der Alten Schule und dem barocken Fachwerkbau Kirchstraße 16, ist Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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