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Giebelständiger barocker Fachwerkbau in städtebaulich wichtiger Sichtbeziehung zum Kirchhof. In ungestörtem ursprünglichen Zustand das Obergeschoß der Traufseite: aussteifende Mannformen mit gedreht wirkenden Gegenstreben, ein Feuerbock als Gefachzier sowie eine undurchbrochene Folge von Brüstungsriegeln. Im Sturz des ursprünglichen Scheunenteils Inschrift und Datierung 1767.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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