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Fachwerkscheune, errichtet um 1700, ein Kniestock in jüngerer Zeit ergänzt. Der Bau grenzt unmittelbar an den Kirchhof und bildet zusammen mit der gegenüberliegenden Dorflinde einen Kernbereich des historischen Ortsbildes.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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