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In Fachwerk errichteter Streckhof des letzten Viertels des 19. Jh. Der Wohnteil mit symmetrischer Gliederung, der Zugang mittig mit zweiläufiger Freitreppe, in der Achse des Eingangs ein Zwerchhaus. Der Hof belegt die Kontinuität einer regionalen Hofform mit zeitcharakteristischer Ausformung des Fachwerks wie etwa der Riegelversatz.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Baum |