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Bemerkenswert an diesem zweigeschossigen, im übrigen stark veränderten Fachwerkbau ist der Geschossversatz im Giebel mit Klötzchenfries an Rähm und Schwelle sowie in kantigen Formen gedrehten Füllhölzern. Im Dillgebiet vergleichbar ist nur noch Breitscheid, Kreuzweg 2.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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