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Jeweils ein gusseiserner Laufbrunnen, wie sie Ende des 19. Jh. in den Eisenhütten des Dillgebiets hergestellt wurden. Die Brunnentröge sind identisch mit ihren Imitationen von geschweift umgrenzten Füllungen, die in der Mitte jeweils ein sternförmiges Dekor-Element besitzen. Die achteckigen Brunnenstöcke unterscheiden sich durch die Ausführung des sie bekrönenden Knaufs. Sowohl die Wiederholung gleicher Modelle als auch die Variation der Dekor-Elemente sind typisch für die Ausführung dieser Brunnen. Neben ihrem geschichtlichen Wert als regionales Industrieprodukt kommt ihnen im städtebaulichen Zusammenhang eine wichtige "Markierungsfunktion" zu.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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