Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Entlang des Verlaufs der Hauptstraße eine Reihung von vier gusseisernen Brunnen aus dem letzten Viertel des 19. Jh., die in ihrer Gesamtheit erhaltenswert sind. In ihrer Gestaltung entsprechen sie dem im Dillgebiet üblichen Typus: acht bzw. viereckige Brunnentröge mit umlaufenden Kanneluren oder gitterartigem Relief mit abschließendem Blütenfries. Die achteckigen Brunnenstöcke, z. T. auch mit Kanneluren oder reliefartigem Ornament, werden von einem Pinienzapfen oder einem Knauf abgeschlossen. Stellten sie zum Zeitpunkt ihrer Aufstellung die Wasserversorgung sicher, so rhythmisieren sie heute den Straßenverlauf.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |