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Weit in die Pfarrgasse hineinreichendes Haus, dessen rezenter Baubestand auf eine Hallenkonstruktion mit aufgesetztem Obergeschoß verweist. Im Erdgeschoß befindet sich ein Laden, das zweite Obergeschoß erhebt sich als eine einfache Fachwerkkonstruktion mit ¾ Streben an den Eckständern des Obergeschosses.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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