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An der Einmündung der Brückenstraße in die Hauptstraße gelegener Fachwerkbau, inschriftlich datiert mit Nennung des Bauherrn Johann Jöst 1749. Bemerkenswert besonders die in die Eckständer eingestellten Baluster, die an den horizontalen Bauteilen befindlichen tauartig gedrehten Bänder und Schnitze reien mit pflanzlichen Motiven.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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