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Zweiseitige, in Fachwerk errichtete Hofanlage, im Scheunensturz datiert 1777. Die Ständer des Wohngebäudes reichen über beide Geschosse. Die Rähmteile des Erdgeschosses von Ranken mit Tulpenblüten geziert, die Schwellen mit tauartig gedrehtem Band.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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