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Quererschlossenes dreizoniges Einhaus, Fachwerkbau der zweiten Hälfte des 18. Jh. Die Ständer vor der massiven Ersetzung des Erdgeschosses über beide Geschosse reichend, die Eckständer mit eingestellten Balustern und aus Spiralen sich entwickelnden Ranken, die sich in ähnlicher Form auch an den übrigen Bundständern befinden.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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