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Sog. Jung''sche Villa, als Direktorensitz der unmittelbar gegenüber gelegenen Eisenwerke Ende des 19. Jh. in zwei Bauabschnitten errichtet. Der Bau liegt erhöht zur Hauptstraße inmitten eines parkartigen Geländes. Die Baukörpergestaltung mit zwei leicht vorspringenden Flügelbauten mit flachem Satteldach und dazwischen spannendem, langgestrecktem Verbindungsglied, umlaufendem Gurtgesims und Fensterverdachungen ist als spätklassizistisch zu bezeichnen. Villa und umgebendes Gelände sind Kulturdenkmal aufgrund der geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen und wissenschaftlichen Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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