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Zweigeschossiger Fachwerkbau, 1778 errichtet, mit durchgehenden Ständern, auf denen Balkenköpfe als Profil abgebildet sind in Nachahmung eines Rähmbaus; Rähmteile und Streben mit Rankenschnitzereien. Der Bau ist Kulturdenkmal aufgrund seiner geschichtlichen Bedeutung und, gegenüber der Kirche und am Ufer der Dietzhölze in ortsprägender Lage, auch aufgrund seiner städtebaulichen Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |