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Zweigeschossiger großvolumiger Fachwerkbau noch des 17. Jh. Dem giebelseitig erschlossenen Bau schließt sich eine Scheune an. Bemerkenswert im Giebel die friesartige Reihung von Fußstreben, die an ältere Fachwerkkonstruktionen erinnert. Die Eckständer mit schlanken Säulen. An der Traufseite des Wohnbaus eine für die Region typische Blechverkleidung. Wohnhaus und Scheune sind Kulturdenkmale aufgrund ihrer geschichtlichen Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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