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Zweigeschossiger Fachwerkbau, erste Hälfte 18. Jh. Der Bau - an der Einmündung der zu Kirche und Rathaus führenden Straße im Ortsbild bedeutsam gelegen - zeichnet sich durch den Reichtum der Fachwerkgestaltung aus, wie etwa die geschweiften Knaggen, die Behandlung der Eckständer als Pfeiler, den Bundständern der Traufseite aufgelegte geschuppte Bänder oder die Feuerböcke als Gefachzierform.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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