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Lahn-Dill-Kreis
Dietzhölztal
Rittershausen
  • Siegener Straße 50
  • Siegener Straße 52
Flur: 30
Flurstück: 137/1, 139/1, 140

Zweigeschossiger Fachwerkbau, erste Hälfte 18. Jh. Der Bau - an der Einmündung der zu Kirche und Rathaus führenden Straße im Ortsbild bedeutsam gelegen - zeichnet sich durch den Reichtum der Fachwerkgestaltung aus, wie etwa die geschweiften Knaggen, die Behandlung der Eckständer als Pfeiler, den Bundständern der Traufseite aufgelegte geschuppte Bänder oder die Feuerböcke als Gefachzierform.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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