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Steinbrücken geht zurück auf die Gründung einer nassau-dillenburgischen Eisenhütte im 15. Jh. Von der historischen Substanz des Ortes sind die 1709 errichtete Kapelle und im Bereich der Nebenstraße aus derselben Zeit eine in ihrer Ungestörtheit bemerkenswerte Gruppe von bäuerlichen Wohngebäuden und Scheunen erhalten. Es wurde deshalb hier eine kleine Gesamtanlage ausgewiesen, deren geschichtlicher Wert in der Veranschaulichung eines bestimmten Abschnittes der Steinbrückener Ortsgeschichte liegt.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |