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Zweigeschossiger Fachwerkbau der Zeit um 1700. Bemerkenswert in der Mitte der Giebelfassade die aussteifenden Mannfiguren mit weit ausgreifenden Streben und die insgesamt ungestört erhaltene Gefachaufteilung. Dem Bau kommt trotz des Rückbaus im Dachbereich besondere geschichtliche Bedeutung zu und ist deshalb Kulturdenkmal
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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