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Zweigeschossiges Einhaus, im Scheunensturz inschriftlich datiert 1750 mit Nennung der Bauleute Jost und Anna Dillmann. Der Bau ist mit durchgehenden Ständern errichtet. Die horizontale Gebäudeteilung ist durch ein umlaufendes Tau betont. Rähm und Andreaskreuze ebenfalls mit geschnitzten Zierformen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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