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Der nördlich der Stadt auf der linken Dillseite gelegene Alte Friedhof ist eine Gesamtanlage aufgrund seiner geschichtlichen Bedeutung. Er zeichnet sich durch ein erhaltenes Portal und Grabstätten bedeutender Persönlichkeiten (u. a. Arnoldi, Familiengrab Haas) aus. Im Übrigen kommt dem Friedhof heute der Charakter einer parkartigen Anlage zu.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |