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Es wurde hier ein Teilbereich der in Hanglage der linken Dill-Ufer-Seite befindlichen Bismarckstraße als Gesamtanlage ausgewiesen. Es handelt sich um eine Wohnbebauung mit freistehenden Bauten, die in der Zeit nach 1900 errichtet wurden. Die Bauten zeichnen sich durch ihren Materialreichtum (Bruchsteinsockel, verschieferte Flächen, Fachwerkbauteile, teilweise noch historisierende Werksteingliederung) und die malerische Gestaltung der Baukörper mit Ecktürmchen, Erker und Quergiebel aus. Die Gesamtanlage hat geschichtliche und künstlerische Bedeutung.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |