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Das langgestreckte Fachwerkhaus beherbergt im hinteren Bauabschnitt - gemeint ist der Verlauf des Burggäßchens - eine ablesbare spätgotische Hallensituation aus der zweiten Hälfte des 15. Jh. Das aufgesetzte Rähmgeschoß ist mit halbkreisförmigen Streben an allen Ständern besetzt. Das Gebäude ist aus geschichtlichen und städtebaulichen Aspekten als Kulturdenkmal anzusprechen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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