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Der an der Ecke Auweg/Friedrichstraße gelegene Rohziegelbau aus dem Ende des 19. Jh., der dem Typus etwa eines Schulbaus entspricht, ist in dem ansonsten durch schlichte Wohnbauten charakterisierten Gebiet durch seine Gestaltungmittel wie die turmartige Betonung der Ecke, das umlaufende Gesims und die vorgeblendeten Eckquaderungen von besonderer künstlerischer und städtebaulicher Bedeutung und deshalb Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |