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Schräg gegenüber dem Rathaus gelegener gusseiserner Brunnen aus der zweiten Hälfte des 19. Jh. Großer achteckiger Trog mit mittigem, stelenartig wirkendem Brunnenstock mit vier Wasserrohren. Der Brunnen ist Kulturdenkmal aufgrund seiner geschichtlichen und städtebaulichen Bedeutung als wichtiges Element in dem ehemals als Marktplatz genutzten Bereich der Hauptstraße.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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