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Dreigeschossiger Bau an der Einmündung der Marbachstraße in die obere Hauptstraße (ursprünglich als Straßenmarkt genutzter Bereich). Dem massiven Unterbau folgt ein aufgestocktes Fachwerkgeschoss und das hohe Mansarddach mit Haubendachreiter und Zwerchhaus an den Schmalseiten. Der 1724 nach dem vorangegangenen Stadtbrand neu errichtete Bau ist Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |